Reisebedingungen der LEBENSHILFE Wohnen und Leben gGmbH

Für die in diesem Prospekt ausgeschriebenen Reisen der LEBENSHILFE Leben und Wohnen gGmbH Bochum gelten folgende Teilnahmebedingungen auf Basis des Reisevertragsrechtes des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 651).


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und nur auf den Anmeldebögen des Veranstalters.


Nach Eingang der Anmeldung beim Veranstalter erhält der Reisegast eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Aus der Rechnung ist ersichtlich, wann die Anzahlung und die Restzahlung zu tätigen sind. Mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich.


Die Anmeldungen werden der Reihenfolge nach bearbeitet. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste angelegt. Die Einzahlungen der Beiträge werden nur per Überweisung bzw. Einzahlung auf das angegebene Konto des Veranstalters akzeptiert. Der Veranstalter behält sich vor, personelle Umverteilungen innerhalb der einzelnen Freizeiten in Absprache mit den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzlichen Vertretern vorzunehmen.


Reiserücktritt
Ein Rücktritt von der Reise ist jederzeit möglich, jedoch beginnt ab der 8. Woche vor Reiseantritt die folgende Staffelung der Ausfallgebühren.


Zeitpunkt                   Höhe der Ausfallgebühr
8 – 6 Wochen 25 %
6 – 4 Wochen 50 %
4 – 2 Wochen 75 %
Später 100 %


Im Fall eines Rücktritts muss dieser schnellstmöglich und schriftlich beim Veranstalter bekanntgegeben werden. Der Rücktritt von der Reise mit Vermittlung eines Ersatzes ist unter Berücksichtigung von Reiseerfordernissen und gesetzlichen Vorschriften möglich. In diesem Fall ist eine Umbuchungspauschale von 25,00 € zu entrichten.


Für einen solchen Fall besteht die Möglichkeit (im Vorfeld), über den Veranstalter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (Näheres bitte erfragen).


Reisepreisminderung
Eine Reisepreisminderung wird nur dann gewährt, wenn vorhandene Mängel vor Ort oder innerhalb der gesetzlich bestimmten Fristen dem Veranstalter nachweislich in schriftlicher Form aufgezeigt werden.


Die daraus resultierenden Ansprüche müssen innerhalb eines Monats, nach offizieller Beendigung der Reise, geltend gemacht werden. Ansonsten muß nachweislich eine Verhinderung aufgezeigt werden.


Alle möglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach offizieller Beendigung der Reise. Eine Kündigung des Reisevertrages aufgrund von Mängeln ist nur nach Einhaltung einer 3-tägigen Beseitigungsfrist durch die vom Veranstalter eingesetzten Verrichtungsgehilfen vor Ort möglich.


Alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden oder Beeinträchtigungen werden vom Veranstalter bzw. durch die Verrichtungsgehilfen getroffen.


Wird die Reise durch höhere Gewalt stark beeinträchtigt, erschwert oder verhindert, so können beide Vertragspartner von dieser zurücktreten. In diesem Fall verliert der Gast den Anspruch auf Rückerstattung des vollen Reisepreises.


Der Veranstalter kann von der Reise zurücktreten, wenn die ausgeschriebenen Fristen zur Zahlung des Reisepreises oder Einsendung der Fragebögen nicht eingehalten werden.


Genauso verhält es sich bei fehlenden oder falschen Informationen bezüglich des Reisenden. Die ausgefüllten Fragebögen müssen spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt beim Veranstalter eingegangen sein.


Bei wiederholt gruppenwidrigem Verhalten des Reisenden behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Person auf eigene Kosten an den Heimatort zurück zu fahren.


Versicherungen
Bei allen ausgeschriebenen Reisen ist ein Versicherungspaket in Form von Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung enthalten.


Leistungen
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den Leistungskatalogen in den Reiseausschreibungen. Auf den Reisen besteht von Seiten des Veranstalters keine Möglichkeit, Nachtwachen zur Medikamentenausgabe oder Betreuung abzustellen.


Freizeitpersonal

Alle vom Veranstalter eingesetzten BetreuerInnen werden nach bestem Wissen und Gewissen durch die Leitung als geeignetes Personal eingesetzt und geschult.


Gerichtsstand Amtsgericht – Bochum


Bochum, den 24.11.2009