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Konzept

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Die LEBENSHILFE OV Bochum e.V. wurde im Jahre 1962 von Eltern mit behinderten Angehörigen gegründet. Inzwischen bietet der Wohnverbund der LEBENSHILFE Bochum gGmbH über 150 Plätze im teilstationären Wohnen an. Darüber hinaus runden das Ambulant Unterstützte Wohnen, das Ferienwerk und das Freizeitwerk das differenzierte Angebot für Menschen mit Behinderungen ab.

Sozialpolitische Bestrebungen - weniger stationäre und teilstationäre Einrichtungen, hin zu ambulanten Diensten - führten bereits in der Vergangenheit dazu, dass immer mehr Träger der freien Wohlfahrtspflege offene Hilfen zur Unterstützung und Entlastung von betroffenen Familien anboten. Die Bundesvereinigung der LEBENSHILFE unterstützte diese Tendenz seit Mitte der 80er Jahre maßgeblich durch konzeptionelle Überlegungen zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von familienentlastenden und -unterstützenden Diensten.

Auch im Stadtbereich Bochum wachsen die allermeisten Kinder mit Behinderung heute glücklicherweise in ihren Familien auf. Diese positive Entwicklung soll den Kindern »ein Leben so normal wie möglich« gestatten und ist sicherlich auch auf die veränderten gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen zurückzuführen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Familien nach wie vor die Hauptlast der Erziehung, Betreuung und Pflege der behinderten Angehörigen tragen.

Vor allem von den Angehörigen, die hauptsächlich die Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernehmen, d. h. in der Regel sind dies oft die Frauen in den Familien, wird dabei ein enormes Maß an Zeit, Energie und Kraft gefordert, das die gesamte Familie in erheblichem Ausmaß belasten kann und nicht selten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zum Ausfall der pflegenden Familienmitgliedern führt. Der gesamte Alltag der Familie ist auf den behinderten Familienangehörigen ausgerichtet, so dass die Pflegepersonen, aber auch die Geschwisterkinder, eigene Bedürfnisse wesentlich weiter zurückstellen müssen, als dies in Familien mit nicht behinderten Kindern der Fall ist. Darüber hinaus ist für die Eltern oft eine jahrelange Auseinandersetzung mit sich und der EhepartnerIn notwendig, bis die Tatsache, ein behindertes Kind zu haben, verarbeitet werden kann. Daraus folgt häufig eine soziale Isolation mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Paarbeziehung der Eltern.
Durch die Faktoren der physischen und psychischen Belastung, entstehen in diesen Familien sehr häufig Krisensituationen. Die Familien sind bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geraten, und wenn dann in dieser Situation auch noch die Hauptpflegeperson ausfallen sollte, droht das Familiengefüge zusammenzubrechen. Eine Heimunterbringung des Menschen mit Behinderung wird dann häufig unumgänglich.

In einem gewissen Maße entschärfen die Einrichtungen wie Frühförderung, Sonderkindergarten und -schule sowie die Werkstätten für behinderte Menschen die Belastungssituationen in der Familie. Die eigentliche Aufgabe der Erziehung und Förderung der Kinder bleibt aber weithin der Familie überlassen.

Alltagsorientierte Hilfen für Familien mit behinderten Angehörigen, wie der FamilienUnterstützende Dienst sie anbieten kann, sind daher sowohl familien- und gesundheitspolitisch, als auch pädagogisch von großer Bedeutung, um die auftretenden Belastungen und Gefährdungen aufzufangen oder zu mildern.

Mit der Gründung des FamilienUnterstützenden Dienstes im Jahre 1997 konnte die LEBENSHILFE OV Bochum e.V. erstmals Familien mit behinderten Angehörigen im Raum Bochum und Herne ein umfassendes Angebot zur ambulanten Unterstützung und Entlastung unterbreiten.

Das Angebot einer ambulanten Hilfe durch den FamilienUnterstützenden Dienst richtet sich an Familien mit ihren zu Hause lebenden behinderten Angehörigen.

Auftrag des FUD ist es, diese Familien in ihrem familiären Alltag zu unterstützen Die Entlastungs- und Unterstützungsangebote sind nicht nur auf die behinderte Person ausgerichtet, sondern sollen der gesamten Familie Freiräume zur Erholung schaffen. Damit wird allen Familienangehörigen die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eingeräumt. Dabei sollen sich die Hilfen sowohl inhaltlich wie auch zeitlich an den Wünschen und Bedürfnissen der Familien orientieren.
Der FamilienUnterstützende Dienst will durch flexible und bedürfnisorientierte Hilfe dazu beitragen, dass die psychische und physische Belastung der Familie vermindert wird und so die häusliche Pflege durch die Angehörigen auch weiterhin sichergestellt werden kann.
Gleichzeitig sollen Menschen mit Behinderung durch die Hilfen des FUD in die Lage versetzt werden, mehr Autonomie und Selbständigkeit zu erlangen. Hierzu gehört auch, dass der Ablösungsprozesses von heranwachsenden Menschen mit Behinderung von ihren Eltern begleitet werden soll.

Der FamilienUnterstützende Dienst ist ein niedrigschwelliges Angebot und vermittelt individuell abgestimmte und flexibel abrufbare Unterstützungen. Dabei versteht er sich als eine mobile, aufsuchende, gemeindenahe Dienstleistungsform.

Der FamilienUnterstützende Dienst orientiert sich mit seinen Angeboten an den konkreten Bedarfslagen der Familien. Dies bedeutet, dass auf die veränderten Bedürfnisse der Familien jederzeit reagiert werden muss. Die Unterstützungsangebote des FUD beinhalten also eine größtmögliche zeitliche, inhaltliche und räumliche Flexibilität.

Durch die Beteiligung der Betroffenen gewährleistet der FamilienUnterstützende Dienst das Wunsch- und Wahlrecht und bietet die notwendige Transparenz der Hilfen. Die Familien entscheiden weitestgehend selbst über Ort, Art, Umfang und Zeitpunkt der Hilfe. Ebenso können sie Einfluss auf die Auswahl der MitarbeiterInnen nehmen.

Handlungsleitendes Prinzip in der Arbeit mit den betroffenen Familien und Personen ist die Normalisierung auf den Grundlagen einer ganzheitlichen und systemischen Betrachtungsweise. Einen weiteren wichtigen Grundsatz in der Arbeit des FUD bilden die entwicklungsorientierte Sichtweise und die Förderung der individuellen Ressourcen jedes einzelnen Menschen, unabhängig von der Art und Schwere seiner Behinderung.

Assistenz, Förderung und Hilfe zur Selbsthilfe stellen wichtige Prinzipien des pädagogischen Handelns der MitarbeiterInnen des FamilienUnterstützenden Dienstes dar, um die Selbstbestimmung und Selbständigkeit von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zu unterstützen und zu erhalten. 

Der FUD verfügt über ein dreiköpfiges, hauptamtliches Leitungsteam: Einer Sozialpädagogin und einem Sozialpädagogen als Fachdienstleitung und einer Einzelhandelskauffrau für den Bereich der Verwaltungsarbeiten.

Der FamilienUnterstützende Dienst der LEBENSHILFE ist in der Regel an allen Werktagen zu festen Bürozeiten erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten ist die Leitung des FamilienUnterstützenden Dienstes für die MitarbeiterInnen über ein Mobiltelefon ansprechbar. So soll sichergestellt werden, dass sich die MitarbeiterInnen bei eventuell auftretenden Problemsituationen oder bei nötiger Krisenintervention rückversichern und eine handlungsfähige Absprache mit der Leitung treffen können.

Die Beratung der Familien und Fallbesprechungen können sowohl in den Räumlichkeiten des FUD wie auch bei den Familien stattfinden. Da der FUD zurzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist und ein außerhäuslicher Termin für die Familien mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden ist, erfolgen diese Gespräche zumeist in der Wohnung der Familien.

Die individuelle Betreuung der Menschen mit einer geistigen Behinderung in den Familien findet durch ca. 70 ehrenamtlich oder geringfügig beschäftigte MitarbeiterInnen des FUD statt. Diese MitarbeiterInnen sind zumeist Studierende der Fachbereiche Sozial-, Sonder- oder Heilpädagogik oder befinden sich in der Ausbildung zur HeilerziehungspflegerIn oder zur ErzieherIn. Vereinzelt stehen dem FUD jedoch auch MitarbeiterInnen mit abgeschlossenen Berufsausbildungen im pflegerischen oder sozialen Bereich zur Verfügung.

Eine umfassende fachliche Anleitung der MitarbeiterInnen wird durch die Leitung des FUD sichergestellt. Darüber hinaus besteht für die MitarbeiterInnen die Möglichkeit zur Teilnahme an Dienst- und Fallbesprechungen, aber auch an thematischen Schulungen und Fortbildungen.

Je nach Art und Umfang der abgeforderten Betreuungszeit arbeiten die MitarbeiterInnen alleine oder in einem Team. Von den MitarbeiterInnen wird eine hohe zeitliche Flexibilität erwartet, um eine größtmögliche Orientierung an den Bedürfnissen der Familien zu erreichen.
Alle MitarbeiterInnen sind über die Diensthaftpflicht- und Unfallversicherung des FUD der LEBENSHILFE versichert.

Die Tätigkeiten der nebenamtlich tätigen und geringfügig beschäftigten MitarbeiterInnen umfassen unter anderem:

Im Bereich Förderung / Assistenz

  • Spiel- und Kreativangebote nach Neigung des Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Sprach- und Kommunikationsentwicklung
  • Begleitung zu örtlichen Gruppenaktivitäten zur Freizeitgestaltung
  • Unterstützung der Bewegungsentwicklung und der Körperwahrnehmung durch geeignete Angebote
  • Fortführung von elterlichen Erziehungsansätzen
  • Förderung der Selbständigkeit des behinderten Menschen im lebenspraktischen, sozialen und kulturellen Bereich
  • Motivierung und Begleitung zu außerhäuslichen Aktivitäten, die dem Alter und den Interessen des Menschen entsprechen
  • Förderung der Entwicklung eines individuellen Lebensstils des Menschen mit Behinderung
  • Förderung der sozialen Beziehungen des Menschen mit Behinderung in Nachbarschaft und Gemeinwesen


Im Bereich der Versorgung, Pflege und Hauswirtschaft- Hilfen bei der Basisversorgung

  • Gabe von Medikamenten auf Anweisung der Sorgeberechtigten
  • Hilfen bei der Mobilität
  • Hilfen in der alltäglichen Lebensführung


Darüber hinaus sind die MitarbeiterInnen verpflichtet, ihre Einsätze zu dokumentieren.
Der FUD erwartet von den MitarbeiterInnen eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild, um die jeweilige besondere Situation der Familie und des behinderten Familienmitgliedes anzunehmen, damit für alle beteiligten Personen eine größtmögliche Lebensqualität hergestellt bzw. erhalten werden kann.

Der FamilienUnterstützende Dienst richtet sich mit seinen Angeboten nach den individuellen Bedürfnissen in den Familien. Dabei ist es möglich nur einzelne Leistungsangebote des FUD zu nutzen, aber auch die gesamte Palette der Leistungen auszuschöpfen. Die Unterstützung kann sowohl in der Wohnung der Familien, in den Räumlichkeiten des FUD als auch an anderen Orten erfolgen.

Unsere Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:

Beratung

  • Informationen über Entlastungs- und Betreuungsmöglichkeiten
  • Finanzierung der Hilfen
  • Hilfe bei Antragsformalitäten, Erstellen von Anträgen
  • Beratung in Krisensituationen
  • Information über weitere Angebote für Menschen mit Behinderung
  • Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe


Begleitung

  • Stundenweise Betreuung eines Angehörigen mit Behinderung
  • Betreuung an Abenden, an Wochenenden und in den Ferien
  • Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
  • Besuch kultureller Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
  • Hilfen in der Kommunikation mit der Umwelt
  • Hilfen bei der Bewältigung des Alltags
  • Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
  • Mitbetreuung nicht behinderter Geschwister nach Absprache


Ferienbetreuung
Seit 2006 bietet der FUD eine Ferienbetreuung an. Dies Betreuung hat den Charakter von Ferien vor Ort und findet seit dem zwei Wochen in den Sommerferien statt. Dieses Angebot hat sich aus den Wünschen und Anregungen der FUD NutzerInnen entwickelt. Viele Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, haben die Schwierigkeit sechs Wochen Ferien mit einer regelmäßigen Betreuung abzudecken, da viele Eltern berufstätig sind. Es gibt zwar in Bochum und Herne Ferien Angebote, aber diese sind nicht für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geeignet, da z.B. der Betreuungsschlüssel nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendliche mit Behinderung abgestimmt ist. Oder auch die räumlichen Begebenheiten nicht dafür geschaffen sind.

Bevor die Ferienbetreuung losgeht werden die Teammitglieder im Rahmen einer Schulung auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass die TeilnehmerInnen – zumindest anhand eines Fragebogens – vorgestellt werden und dass das Team sich kennen lernt. Daneben werden gemeinsam die zwei Wochen Ferienspaß vorbereitet, bezüglich Freizeitaktivitäten und die Aufgaben, die auf das Team zukommen, klarer beschreiben.

Die Schulung ist ein verbindliches Vortreffen, und Schwerpunkthemen des Treffens sind:

  • Vorstellung und Einteilung der Bezugsbetreuung,
  • Tagesstruktur und -planungen,
  • Einteilung der Gruppen,
  • Ausflugsideen,
  • Hygienevorschriften in der Pflege.

Den Leistungen des FUD liegt ein Stundensatz in Höhe von 27,50 € zugrunde.

Der FamilienUnterstützende Dienst der LEBENSHILFE OV Bochum e.V. hat die Möglichkeit seine Leistungen mit folgenden Kostenträgern abzurechnen:

  • Pflegekassen der Krankenkassen
  • Sozialamt
  • Jugendamt

Im Rahmen der Qualitätssicherung und zum Wohl der Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen sind wir bestrebt unsere Leistungen den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen und die Angebote des FUD weiter auszudifferenzieren.
Mit Einführung des Persönlichen Budgets, auf das jeder Mensch mit Behinderung ab Januar 2008 einen gesetzlichen Anspruch hat, werden neue Herausforderungen auf den FUD zukommen. Um diesen gerecht zu werden, ist es notwendig, dass der FUD seine Angebote weiter entwickelt und zukünftige Veränderungen als Chancen begreift.
Im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns wird auch in Zukunft der Mensch mit seiner einzigartigen Lebensgeschichte, seinen Bedürfnissen und seiner Lebensplanung stehen.

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